Kosten & Verwaltung
Treppenhausreinigung: Kosten, Nebenkosten und Abrechnung verständlich einordnen
Bei Treppenhäusern reicht die Zahl der Etagen für einen seriösen Preisvergleich nicht aus. Entscheidend sind Flächen, Nutzung, Beläge, Aufzüge, Eingänge, Kellerzugänge und der vereinbarte Turnus. Für die Nebenkostenabrechnung kommen zusätzlich Mietvertrag und Umlageschlüssel hinzu.
Was bestimmt die Kosten einer Treppenhausreinigung?
Angebote werden häufig je Objekt oder Monat kalkuliert. Eine pauschale Zahl pro Etage kann für eine erste Orientierung dienen, bleibt aber ungenau: Ein breites Treppenhaus mit mehreren Eingängen und Glasflächen verursacht einen anderen Aufwand als ein schmales Haus mit derselben Etagenzahl.
Gewerbereinigung Deutschland veröffentlicht für diese Leistung keine pauschale Mindest- oder Höchstgrenze. Für Treppenhäuser sollte ein Angebot mindestens die folgenden Kostentreiber sichtbar machen.
- Anzahl der Eingänge, Etagen und Wohneinheiten
- Bodenbeläge, Geländer, Fenster und Aufzug
- Keller-, Boden- und Gemeinschaftsflächen
- Reinigungsintervall und gewünschte Wochentage
- Zutritt, Schlüsselverwaltung und Zeitfenster
- Winter- oder Sonderverschmutzung sowie Verbrauchsmaterial
So werden Angebote wirklich vergleichbar
Zwei Monatspreise sagen wenig aus, wenn der Leistungsumfang verschieden ist. Die Verwaltung sollte pro Raumgruppe festhalten, welche Tätigkeit in welchem Intervall erwartet wird. Fenster, Kellergänge, Aufzug, Haustüren und saisonale Zusatzarbeiten gehören als eigene Positionen in den Vergleich.
Hilfreich ist außerdem eine Regel für Qualitätskontrolle und Nacharbeit: Wer meldet eine Abweichung, wie wird sie dokumentiert und innerhalb welcher Frist reagiert der ausführende Betrieb?
Sind Kosten der Treppenhausreinigung als Nebenkosten einzuordnen?
§ 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nennt die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile ausdrücklich. Dazu zählen unter anderem Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb eines Aufzugs.
Ob und wie konkrete Kosten auf Mietparteien verteilt werden können, hängt nicht allein von dieser Aufzählung ab. Maßgeblich sind insbesondere die vertragliche Vereinbarung, die tatsächliche Leistung und der verwendete Verteilungsschlüssel. Die Unterlagen sollten deshalb Leistung, Zeitraum, Gesamtkosten und Schlüssel nachvollziehbar zusammenführen.
Was sagt die Rechtsprechung zum Umlageschlüssel?
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil VIII ZR 3/17 vom 19. Juli 2017 zur formellen Nachvollziehbarkeit einer Betriebskostenabrechnung ausgeführt: Für den Mieter muss erkennbar sein, welcher Umlageschlüssel angewendet wird. Ob die gewählte Bemessungsgrundlage inhaltlich richtig ist, ist davon als eigene Frage zu trennen.
Für Verwaltungen folgt daraus ein praktischer Dokumentationspunkt: Der Schlüssel sollte in Abrechnung und Vertragsunterlagen eindeutig bezeichnet sein. Der einzelne Fall kann weitere Fragen aufwerfen; diese Seite bewertet keinen konkreten Vertrag.
Checkliste für Hausverwaltungen
- Flächen und Bauteile je Eingang vollständig erfassen
- Turnus und Leistungsumfang schriftlich vereinbaren
- Sonderleistungen getrennt beauftragen und ausweisen
- Rechnungszeitraum und Objektbezug kontrollieren
- Umlageschlüssel klar bezeichnen und Vertragsgrundlage prüfen
- Leistungsnachweise und Reklamationen objektbezogen ablegen
Quellen und Stand
Redaktioneller Stand: 15. August 2026.